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Kauf auf Rechnung, Raten und Mahnung: Was tun bei Zahlungsproblemen?

Kauf auf Rechnung und Ratenzahlung sind bequem, sorgen aber oft für Fragen: Warum kommt eine Mahnung, obwohl die Ware zurück ist? Was passiert mit den Raten, wenn ich widerrufe? Hier finden Sie die Antworten.

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Aktualisiert am Zahlung & Sicherheit
Frau sitzt mit Kreditkarte in der Hand am Laptop und bezahlt online

Die Zahlungsarten und ihre Besonderheiten

ZahlungsartGut zu wissen
Kauf auf RechnungSie zahlen erst nach Erhalt der Ware. Oft wickelt ein Zahlungsdienstleister die Rechnung ab; an ihn zahlen Sie dann.
RatenzahlungNeben dem Kauf schließen Sie einen Kreditvertrag. Zinsen und Laufzeit stehen in den Unterlagen.
LastschriftDer Betrag wird abgebucht. Eine SEPA-Lastschrift können Sie acht Wochen lang zurückgeben.
KreditkarteBei Problemen kann Ihre Bank eine Rückbelastung (Chargeback) anstoßen.
PayPalKäuferschutz bei Waren, die nicht ankommen oder erheblich anders als beschrieben sind.
Vorkasse per ÜberweisungKein Käuferschutz. Bei unbekannten Shops besonders riskant.

Mahnung trotz Rücksendung

Das ist eine der häufigsten Fragen. Meist ist die Rücksendung einfach noch nicht verbucht, während das Mahnsystem automatisch weiterläuft. So gehen Sie vor:

  1. Kundenkonto prüfen. Steht die Rücksendung dort als erhalten? Ist der offene Betrag schon reduziert?
  2. Sendungsverfolgung prüfen. Ist das Rücksendepaket zugestellt?
  3. Schriftlich widersprechen. Schreiben Sie dem Shop oder dem Zahlungsdienstleister, nennen Sie Bestell- und Sendungsnummer und hängen Sie den Einlieferungsbeleg an. Bitten Sie darum, das Mahnverfahren anzuhalten.
  4. Behaltenes zahlen. Den Betrag für Artikel, die Sie behalten, zahlen Sie fristgerecht.

Für Ware, die Sie fristgerecht widerrufen und zurückgeschickt haben, schulden Sie nichts. Mahngebühren dafür müssen Sie nicht zahlen.

Ab wann sind Sie in Verzug?

Steht auf der Rechnung ein Zahlungsziel, sind Sie nach dessen Ablauf in Verzug. Steht keines darauf, kommen Sie als Verbraucherin oder Verbraucher spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung in Verzug, aber nur, wenn die Rechnung auf diese Folge hinweist (§ 286 BGB). Sonst erst mit einer Mahnung.

Erst ab dem Verzug darf der Händler Verzugskosten verlangen. Erlaubt sind nur die tatsächlich entstandenen, angemessenen Kosten, also etwa Porto und Material für ein Mahnschreiben. Pauschalen von 10 oder 15 Euro für eine einfache Mahnung halten Verbraucherzentralen in der Regel für zu hoch. Dazu kommen Verzugszinsen.

Ratenkauf: Was passiert bei Widerruf oder Rückgabe?

Bei einem Ratenkauf hängen Kaufvertrag und Kreditvertrag zusammen. Widerrufen Sie den Kauf, sind Sie auch an den Kreditvertrag nicht mehr gebunden (§ 358 BGB). Bereits gezahlte Raten bekommen Sie zurück. Den Kreditvertrag selbst können Sie ebenfalls innerhalb von 14 Tagen widerrufen.

Schicken Sie nur einen Teil zurück, verringert sich der finanzierte Betrag. Wie sich das auf Ratenhöhe und Laufzeit auswirkt, sehen Sie im Kundenkonto oder erfahren es beim Zahlungsdienstleister.

Doppelt abgebucht oder falscher Betrag

  • Vorgemerkt oder gebucht? Bei Kreditkarten erscheint oft erst eine Reservierung, die später wieder verschwindet. Prüfen Sie, ob der Betrag tatsächlich gebucht ist.
  • Beim Shop melden. Nennen Sie Datum, Betrag und Bestellnummer der doppelten Buchung und bitten Sie um Erstattung.
  • Lastschrift zurückgeben. Eine SEPA-Lastschrift können Sie innerhalb von acht Wochen ohne Begründung über Ihre Bank zurückgeben. Bei einer Abbuchung, die Sie nie erlaubt haben, sind es 13 Monate.

Inkasso: ruhig bleiben, aber reagieren

Schaltet der Händler ein Inkassounternehmen ein, prüfen Sie zuerst, ob die Forderung überhaupt besteht. Ist sie falsch, etwa weil die Ware zurückgeschickt wurde, widersprechen Sie schriftlich und legen Belege bei. Ist sie richtig, zahlen Sie den Hauptbetrag zügig. Inkassokosten müssen angemessen sein; Verbraucherzentralen prüfen Forderungen, die Ihnen zu hoch erscheinen. Ignorieren Sie Post vom Gericht nie: Gegen einen gerichtlichen Mahnbescheid müssen Sie innerhalb von zwei Wochen Widerspruch einlegen, wenn die Forderung nicht stimmt.

Häufige Fragen zur Zahlung

Muss ich zahlen, bevor die Rücksendung verbucht ist?

Für die Artikel, die Sie zurückgeschickt haben, nicht. Zahlen Sie nur den Betrag für das, was Sie behalten. Melden Sie die Rücksendung, damit keine Mahnung entsteht.

Darf ein Shop Kauf auf Rechnung ablehnen?

Ja. Shops entscheiden selbst, welche Zahlungsarten sie anbieten, und prüfen dafür oft Ihre Bonität. Eine Ablehnung ist kein Hinweis auf einen Schufa-Eintrag, kann aber damit zusammenhängen.

Was ist eine Zahlpause?

Einige Shops bieten an, die Zahlung um einige Wochen oder Monate zu verschieben. Ob dafür Gebühren oder Zinsen anfallen, steht in den Bedingungen. Lesen Sie sie vor dem Kauf.

Wer ist mein Ansprechpartner: Shop oder Zahlungsdienstleister?

Für die Ware und die Rücksendung der Shop, für die Rechnung, Raten und Mahnungen der Zahlungsdienstleister, wenn auf der Rechnung einer genannt ist. Melden Sie eine Rücksendung am besten beiden.

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