
Gewährleistung und Garantie: der Unterschied
| Gewährleistung | Garantie | |
|---|---|---|
| Wer schuldet sie? | Der Verkäufer, per Gesetz | Meist der Hersteller, freiwillig |
| Wie lange? | Zwei Jahre ab Lieferung (§ 438 BGB) | So lange, wie die Garantie es zusagt |
| Was ist abgedeckt? | Mängel, die bei der Lieferung schon angelegt waren | Was in den Garantiebedingungen steht |
| Kann sie ausgeschlossen werden? | Bei Neuware von Händlern nicht | Der Hersteller legt die Bedingungen fest |
Beide gelten nebeneinander. Sie dürfen wählen, ob Sie sich an den Verkäufer oder, wenn es eine gibt, an den Hersteller mit seiner Garantie wenden. Bei gebrauchter Ware von Händlern kann die Gewährleistung auf ein Jahr verkürzt werden, wenn das ausdrücklich vereinbart ist.
Wer muss was beweisen?
Zeigt sich ein Mangel innerhalb eines Jahres nach der Lieferung, wird vermutet, dass er schon bei der Lieferung vorhanden war (§ 477 BGB). Der Verkäufer müsste dann das Gegenteil beweisen, etwa einen Sturzschaden. Danach liegt die Beweislast bei Ihnen. In der Praxis helfen dann Fotos, Gutachten oder Berichte anderer Käufer über den gleichen Fehler.
Kein Mangel ist normaler Verschleiß, etwa ein Akku, der nach Jahren nachlässt, oder Schäden durch falsche Bedienung.
So reklamieren Sie richtig
- Mangel festhalten. Fotos oder ein kurzes Video, Datum, wann der Fehler zum ersten Mal auftrat.
- Beim Verkäufer melden. Schriftlich oder über das Kundenkonto. Nennen Sie Bestellnummer, Kaufdatum und beschreiben Sie den Fehler.
- Reparatur oder Ersatz wählen. Sie haben die Wahl (§ 439 BGB). Der Verkäufer darf eine Variante nur ablehnen, wenn sie unverhältnismäßig teuer ist.
- Nicht selbst reparieren lassen. Lassen Sie den Mangel nicht auf eigene Faust beheben, sonst bekommen Sie die Kosten meist nicht erstattet.
- Daten sichern. Vor dem Einschicken von Handy, Laptop oder Tablet.
Die Kosten der Nacherfüllung trägt der Verkäufer, also Versand, Arbeit und Material. Große Geräte muss er dort reparieren oder abholen lassen, wo sie stehen.
Wenn die Reparatur nicht klappt
Behebt der Verkäufer den Mangel nicht in angemessener Zeit, nachdem Sie ihn gemeldet haben, oder schlägt die Reparatur fehl, können Sie
- vom Kauf zurücktreten und den Kaufpreis zurückverlangen,
- den Preis mindern, wenn Sie die Ware trotz Mangel behalten möchten,
- Schadensersatz verlangen, wenn Ihnen durch den Mangel ein Schaden entstanden ist und der Verkäufer ihn zu vertreten hat.
Bei Verbraucherkäufen müssen Sie seit 2022 keine Frist mehr ausdrücklich setzen: Es reicht, dass der Verkäufer vom Mangel weiß und ihn nicht in angemessener Zeit behebt (§ 475d BGB). Eine Reparatur gilt in der Regel nach dem zweiten erfolglosen Versuch als gescheitert.
Neu seit 2026: Das Recht auf Reparatur
Mit dem Recht auf Reparatur hat Deutschland im Juli 2026 eine EU-Richtlinie umgesetzt. Für Sie ändern sich zwei Dinge:
- Längere Gewährleistung bei Reparatur: Wählen Sie bei einem Mangel die Reparatur statt eines neuen Geräts, verlängert sich die Gewährleistung um zwölf Monate. Das gilt für Kaufverträge ab dem 31. Juli 2026.
- Reparatur auch nach der Gewährleistung: Hersteller bestimmter Produkte, etwa Smartphones, Tablets, Waschmaschinen, Geschirrspüler, Kühlschränke oder E-Bike-Akkus, müssen eine Reparatur über die übliche Lebensdauer anbieten, auch wenn die Gewährleistung abgelaufen ist. Kostenlos ist sie dann nicht, aber der Preis muss angemessen sein.
Updates bei Geräten mit Software
Bei Smartphones, Fernsehern, Smartwatches und anderen Geräten mit Software gehört zu einer mangelfreien Ware auch, dass Sie die nötigen Updates bekommen, und zwar so lange, wie man es bei diesem Gerät erwarten kann (§ 475b BGB). Bleiben Sicherheitsupdates früh aus, kann das ein Mangel sein.
Häufige Fragen zur Gewährleistung
Gilt die Gewährleistung auch für reduzierte Ware?
Ja. Auch Sale-Ware muss mangelfrei sein. Ausgenommen sind nur Mängel, auf die der Verkäufer ausdrücklich hingewiesen hat, etwa „B-Ware mit Kratzer am Gehäuse“.
Muss ich den Kassenbon oder die Rechnung aufbewahren?
Er ist der einfachste Nachweis, wann und wo Sie gekauft haben. Bei Online-Käufen finden Sie die Rechnung meist im Kundenkonto. Ein Kontoauszug kann ebenfalls als Nachweis dienen.
Der Shop verweist mich an den Hersteller. Muss ich das akzeptieren?
Nein. Ihr Anspruch auf Gewährleistung richtet sich an den Verkäufer. Sie dürfen den Weg über die Herstellergarantie wählen, müssen es aber nicht.
Bekomme ich ein Ersatzgerät, solange meins in Reparatur ist?
Einen gesetzlichen Anspruch darauf gibt es in der Regel nicht. Manche Händler und Hersteller bieten es freiwillig an. Fragen Sie bei der Reklamation danach.




